Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
- Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Westend Music und dem
Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils
gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart
worden.
- Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet,
E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Westend Music erst
verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung
gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
- Die Firma Westend Music behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen,
wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl
ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält
der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden
werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Westend
Music sind ausgeschlossen.
§2 Lieferung
- Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma Westend Music
einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über.
Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs-
und Transportkosten.
- Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf
Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von
dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
- Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde
eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
- Schadensersatzansprüche gegen die Firma Westend Music wegen Nichterfüllung oder
Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.<
§3 Rückgaberecht
- Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen alle Artikel aus unserem
aktuellen Angebot innerhalb eines Monats an uns zurückzusenden soweit er Verbraucher im
Sinne des §13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß §312b BGB. Die
Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und
frei von Rechten Dritter an die Firma Westend Music zurückgeschickt werden. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rückzahlung des Kaufpreises erfolgt
auf Kundenwunsch als Gutschrift auf das Kundenkonto.
- Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten
Datenträgern wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs aber auch Zeitungen und Zeitschriften
sowie Software nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit
einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird.
- Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn,
die Ware kann nicht als Paket versandt werden. Die Rückgabefrist beginnt mit der
Ablieferung der Ware beim Kunden zu laufen.
- Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden
angefertigt werden.
- Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Firma Westend
Music berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene
Nutzungsvergütung zu verlangen.
- Des Weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, der Firma
Westend Music die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die
Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang
oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat.
§4 Gewährleistungen und
Schadensersatzansprüche
- Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder
unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der
Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Westend Music nicht beauftragten
Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
- Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
- Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an,
stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn
er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware
vorbehält.
- Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu,
wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
- Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit
Gefahrübergang zu laufen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt
die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr.
- Liegt ein von der Firma Westend Music zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die
Firma Westend Music nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die
Firma Westend Music ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.Die Firma Westend
Music behebt den Mangel auf ihre Kosten in ihrer Firma. Ist die Firma Westend Music zu
dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen
angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die die Firma Westeend Music zu vertreten hat
oder schlägt in sonstiger Weise die Mängebeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Soweit sich nicht aus Nr. 8 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Insbesondere sind
Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung
gegen die Firma Westend Music oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden
des Kunden.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
geltend macht.
- Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware
beschränkt.
§5 Fälligkeit und
Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungen der Firma Westend Music sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde - unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
- Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des
Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach $1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu
verzinsen.Falls der Firma Westend Music ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden
ist, ist die Firma Westend Music berechtigt, diesen geltend zu machen.
§6 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche,
einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der
Firma Westend Music. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma
Westend Music das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Westend Music
gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen
Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma Westend Music und dem
Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Westend
Music ab. Die Firma Westend Music nimmt diese Abtretung an.
§6 Schlussbestimmung
- Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung
gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.